nd-aktuell.de / 15.11.2008 / Brandenburg / Seite 18

Bodenreform: Land gibt 134 Schollen frei

Wilfried Neiße

Das Land Brandenburg gibt Bodenreformland an die rechtmäßigen Eigentümer zurück. Wie Agrarminister Dietmar Woidke (SPD) sagte, sind bisher 92 Grundstücke zurückgegeben worden. Die Grundstücke waren insgesamt 850 000 Euro wert.

Dabei habe der Bodenwert »ganz grob geschätzt« 30 Cent pro Quadratmeter betragen, antwortete der Agrarminister auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Esther Schröder. Die Rückgabe von weiteren 134 Grundstücken sei zugesagt, aber noch nicht erfolgt. Diese 134 Grundstücke haben zusammen einen Wert von 1,3 Millionen Euro.

Das Land hatte sich riesige Flächen unter den Nagel gerissen. Doch das flog auf, weil in zwei Fällen Erben beim Einblick ins Grundbuch feststellten, dass das Bundesland als Eigentümer eingetragen wurde. Die Betroffenen klagten auf Herausgabe ihres Eigentums. Der Bundesgerichtshof gab ihnen Recht. Er bezeichnete das Vorgehen des Landes als sittenwidrig. Die Argumentation, die Erben hätten sich all die Jahre nicht gemeldet, wurde vom Bundesgerichtshof als »bemerkenswert irrelevant« zurückgewiesen. Linksfraktionschefin Kerstin Kaiser sprach von einem »Skandal«.

Ausnutzen konnte das Bundesland Brandenburg eine Rechtsprechung, wonach nur jene Erben auf Bodenreformland Anspruch haben, die zum Stichtag 3. Oktober 1990 in der ostdeutschen Landwirtschaft tätig waren. Letztlich ist dies unglaublich, denn niemand würde auf den Gedanken kommen, einem Westdeutschen sein Grundstück mit der Begründung wegzunehmen, er habe darauf weder Ackerbau noch Viehzucht betrieben.

Trotzdem: Mit hoher Wahrscheinlichkeit brachte das Land Brandenburg in den meisten Fällen Bodenreform-Grundstücke inhaltlich korrekt an sich. Die Erben waren ja tatsächlich in aller Regel am Stichtag nicht mehr Bauern. Das könnte durchaus in neun Zehnteln der Fälle so gewesen sein. Inhaltlich zu Recht heißt aber nicht formal. Entscheidend bleibt offenbar der Vorwurf, die Erben nicht aufgespürt und sich mit ihnen juristisch gestritten zu haben.