Gericht: Immobilienfonds sind keine sichere Altersvorsorge

Rechtsprechung

Ein Anlageberater darf einen geschlossenen Immobilienfonds nicht ohne weiteres als sichere Altersvorsorge empfehlen. Das berichtet die Fachzeitschrift OLG-Report unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Denn nach Meinung der Richter hängt der Erfolg des Fonds regelmäßig davon ab, ob die Immobilien an zahlungsfähige Bewohner vermietet sind. Zumindest über dieses Ausfallrisiko müsse ein Interessent aufgeklärt werden. (Az.: 10 U 105/06)

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Anlegerin gegen einen Anlageberater statt. Der Berater hatte der Klägerin als sichere Altersvorsorge die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds empfohlen. Als der Fonds in »Schieflage« geriet, weil die erwarteten Mieteinnahmen nicht flossen, verlangte die Klägerin die Rückabwicklung des Geschäfts.

Das OLG gab der Klägerin Recht. Es hielt dem Anlageberater vor, die Klägerin nicht richtig beraten zu haben. Er hätte zwi...


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