Schulbesuch gesichert

Urteil

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Ein Förderschüler aus dem Eichsfeld darf weiterhin eine Schule in Niedersachsen besuchen. Das hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht entschieden und damit dem Schulamt in Worbis widersprochen. Das Amt hatte einer Versetzung aus gesundheitlichen Gründen zugestimmt. Als der Achtjährige jedoch den Förderschwerpunkt in der Schule änderte, sollte er nach Worbis zurückkehren. Hintergrund sind die Kosten, die Thüringen an Niedersachsen zahlen muss. Das Gericht entschied jetzt, dass die Zusage weiter gilt.

Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom November 2008 - Az: 1 EO 637/08

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