Wegfall des Arbeitsplatzes allein ist kein Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes rechtfertigt nicht ohne weiteres die Kündigung eines Mitarbeiters. Vielmehr müsse der Arbeitgeber prüfen, ob sich für den Mitarbeiter eine andere Beschäftigungsmöglichkeit im selben oder einem anderen Betrieb des Unternehmens findet.

Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil. Ohne diese Prüfung sei eine Kündigung nicht sozial gerechtfertigt. (Urteil vom 30.7.2008 - 7 Sa 789/07)

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Arbeitnehmers statt. Ihm wurde gekündigt, nachdem sein Arbeitsplatz durch eine teilweise Betriebsverlagerung weggefallen war.

Der Kläger machte geltend, in den verbleibenden Betriebsteilen finde sich auch ein geeigneter Arbeitsplatz für ihn.

Dem hielt der Arbeitgeber entgegen, der Kläger sei nicht entsprechend qualifiziert.

Das LAG ließ diesen Einwand nicht gelten. Zwar könne ein Arbeitgeber sich auf die fehlende Qualifikation berufen. Dies müsse er jedoch dem Beschäftigten gegenüber nachvollziehbar belegen.

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal