Bundesarbeitsgericht: Sozialauswahl nach Alter keine Diskriminierung

Rechtsprechung

Die Einteilung der Mitarbeiter in Altersgruppen bei einer Sozialauswahl ist laut Bundesarbeitsgericht weiterhin zulässig. Das stehe nicht im Widerspruch zum seit 2006 gültigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das unter anderem die Altersdiskriminierung verbietet.

Das Gericht wies damit kürzlich die Klage eines Karosseriefacharbeiters aus Niedersachsen ab, d...


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