Eine wichtige Verpflichtung für jeden

Anzeigepflicht des Mieters

Was ist eigentlich die so genannte Anzeigepflicht für Mieter? Davon habe ich bisher nichts gehört. Bitte erläutern Sie das.
Sabine S., Erfurt

Mit Anzeigepflicht ist gemeint, dass Mieter verpflichtet sind, dem Vermieter in drei Fällen unverzügliche Mitteilung zu machen:

1. Wenn im Verlauf der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache auftritt,

2. wenn zum Schutz der Mietsache unbedingt etwas unternommen werden muss und der Mieter Kenntnis davon hat und

3. wenn sich irgend jemand, als ein Dritter, wie es immer heißt, ein Recht an der Mietsache anmaßt, das er nicht hat, und den Mieter bedrängt .

Mit der Wohnungsübergabe an den Mieter beginnt gleichzeitig die Anzeigepflicht. Sie endet erst mit der Rückgabe an den Vermieter. Allerdings muss man nur solche Dinge anzeigen, von denen man auch Kenntnis hat. Man kann keinem Mieter eine Pflichtverletzung vorwerfen, wenn er von dem Vorfall überhaupt nicht wissen kann. Mieter müssen auch nicht von sich ...


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