nd-aktuell.de / 19.11.2008 / Ratgeber / Seite 3

Ablesung zweimal im Jahr

Verbrauchsmessgeräte

Ich bin im April 2007 in eine neue Wohnung gezogen. Die Funkheizkostenverteiler (FHKV) wurden nicht abgelesen, weil diese jeden Halbmonat die Werte automatisch abspeichern. In meiner Betriebskostenabrechnung für 2007 war dann der Verbrauchswert eines Funkheizkostenverteilers mit 2800 viel zu hoch. Ein anderer, fast gleich genutzter Heizkörper hatte deutlich weniger Einheiten. Was ist zu tun?
Heinz M., Frankfurt (Oder)

Ein Grundsatzproblem bei der Prüfung der verbrauchsabhängigen Positionen von Betriebskostenabrechnungen ist immer, dass die Mieter sich erst dann um die Messwerte kümmern, wenn es oft zu spät ist. Deshalb sollten die Mieter mindestens einmal kurz vor und kurz nach dem Stichtag des Betriebskostenabrechnungsjahres alle Messgeräte ablesen und sich die ermittelten Werte notieren!

Wer halbwegs sicher ist, dass der in der Betriebskostenabrechnung angegebene Verbrauchswert nicht stimmt, kann die Ablesefirma beauftragen, den oder die verdächtigen Heizkostenverteiler mittels Laptop auszulesen und die tatsächlichen Werte festzustellen, so dass die Abrechnung korrigiert werden kann. Bei der Firma TECHEM kostet das rund 30 Euro. Bezahlen muss derjenige, dessen Behauptung nicht stimmt.

Das Ergebnis der Prüfung war etwas überraschend: Der Zwischenwert 1800 vom Einzugstag war nicht als Anfangswert in das Abrechnungsprogramm übernommen worden ist. Bei der Überprüfung weiterer Funkheizkostenverteiler in der Wohnung wurde dort ein weiteres Gerät festgestellt, das zum 1.Januar 2008 nicht „genullt“ hatte. Insgesamt ist das eine ungewöhnlich hohe Fehlerrate für elektronische Systeme. Das vom Mieter eingegangene Kostenrisiko mit der Überprüfung durch die Fachfirma hat sich finanziell mehr als gelohnt. Dieses Kostenrisiko kann durch regelmäßige Notierung der Verbrauchswerte (gilt besonders für Funksysteme) deutlich gesenkt werden. Jeder Mieter, der eine Wohnung mit solchen modernen Messgeräten an der Heizung hat, sollte diesen Nachweis (Gerätenummer, Messwert, Datum) regelmäßig, möglichst einmal im Quartal und besonders direkt vor und nach dem Stichtag der Ablesung selbst vornehmen, um einen Vergleich für die Kontrolle zu haben.
Hartmut Höhne