Geld von der Firma nur auf Antrag

Private Krankenversicherung

  • Lesedauer: 4 Min.
Arbeitnehmer erhalten ab Januar 2009 von ihrer Firma wieder einen höheren Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Er steigt von monatlich maximal 250,20 Euro in diesem Jahr auf 257,25 Euro. Das ergibt sich aus der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 3600 auf 3675 Euro monatlich und den Regelungen des Sozialgesetzbuches V.

Mehr als die Hälfte des Beitrages braucht der Arbeitgeber nicht zu zahlen, die Obergrenze liegt bei den genannten 257,25 Euro. Wer als Arbeitnehmer also 514,50 Euro monatlich an die private Krankenversicherung zahlt, bekommt exakt die Hälfte von der Firma dazu.

Ist der eigene Monatsbeitrag niedriger, kann der höchstmögliche Zuschuss von nicht berufstätigen privat versicherten Angehörigen des Arbeitnehmers ausgeschöpft werden.

Beispiel: Für seinen Krankenversicherungsbeitrag von 300 Euro monatlich bekommt der Arbeitnehmer die Hälfte, also einen Zuschuss von 150 Euro. Bleiben 107,25 Euro Differenz zum höchstmöglichen Betrag. Für die private Kinderpolice seines Sohnes sind 200 Euro zu zahlen. Weil noch Geld »übrig« ist, muss der Arbeitgeber seinen Anteil zahlen und zwar den halben Beitrag von 100 Euro. Ist kein weiterer anspruchsberechtigter Angehöriger da, spart der Arbeitgeber in diesem Fall einige Euro monatlich.

Gezahlt wird der Zuschuss nur auf Antrag. Im Januar 2009 sollten privat krankenversicherte Arbeitnehmer deshalb ihre Verträge in der Firma vorlegen. Wer das versäumt, bekommt den Arbeitgeberanteil rückwirkend.

Die meisten privat Krankenversicherten haben einen so genannten Selbstbehalt vereinbart. Je nach Vertrag zahlen sie 300, 500 oder 1200 Euro pro Jahr selbst, ehe die Versicherung die weiteren Kosten übernimmt. Dafür gibt es Beitragsnachlässe, die in der Regel sogar den Selbstbehalt übersteigen. Also sammelt der Privatpatient erst einmal die Rechnungen, die er im Laufe des Jahres an den Arzt oder Apotheker bezahlt hat. Am Jahresende wird dann addiert. Bleibt die Gesamtsumme unter dem Selbstbehalt, können die Quittungen weggeworfen werden. Liegen sie darüber, wäre ein Erstattungsantrag an die Versicherung fällig.

Doch nicht immer ist das sinnvoll, weil man damit letztlich viel Geld verschenken kann. Denn wenn auch nur ein Euro von der Versicherung bezahlt wird, verliert man seinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Je nachdem, wie lange die Versicherung nichts zahlen muss, können von einem halben bis zu sechs vollen Monatsbeiträgen zurückgezahlt werden.

Wer 300 Euro monatlich an Beitrag zahlt, kann nach sechs leistungsfreien Jahren 1800 Euro zurückbekommen. Wenn also die Rechnungen jenseits des vereinbarten Selbstbehaltes verkraftbar sind, sollte man sie lieber begleichen als die Rückerstattung zu gefährden. Der Selbstbehalt betrifft ausschließlich ambulante Therapien. Krankenhaus- oder Zahnarztrechnungen werden von der Versicherung bezahlt, die Beitragsrückerstattung wird davon nicht tangiert.

Übrigens: Auch Beamte müssen ab nächstes Jahr einen Privatvertrag haben. Daran sei hier noch einmal erinnert.

Beamte, die bisher nur die Beihilfe beansprucht und sich eine private Teilkrankenversicherung gespart haben, müssen spätestens ab Januar 2009 einen solchen Vertrag abschließen. Als Beihilfe zahlt der Arbeitgeber einem aktiven Beamten 50 oder 70, Pensionären 70 Prozent der Krankheitskosten. Die meisten haben für die Differenz zur vollen Behandlungsrechnung eine private Restkostenversicherung, aber eben nicht alle. Gesunde konnten durch den Verzicht auf die Privatversicherung im Laufe der Jahre einiges an Beiträgen sparen. Sie nahmen das Risiko in Kauf, bei teuren Klinikbehandlungen oder bei einer schweren chronischen Erkrankung selbst tief in die Tasche greifen zu müssen. Ab Januar 2009 gilt auch für sie laut Versicherungsvertragsgesetz die Pflicht, wenigstens für ambulante und stationäre Behandlungen eine private Restkostenversicherung abzuschließen. Für Zahnbehandlungen gilt das nicht.

Gerade für Pensionäre kann es aber schwierig werden, einen normalen Vertrag zu bekommen. Aufgrund des hohen Eintrittsalters und möglicher Vorerkrankungen kann ein solcher Antrag abgelehnt werden.

Alternativ können sie derzeit den Standardtarif abschließen, der ab 2009 als Basistarif angeboten werden wird. Hier ist seitens der Versicherung keine Ablehnung möglich, Risikozuschläge dürfen ebenfalls nicht verlangt werden. Allerdings werden hier die ärztlichen Leistungen geringer als bei einer normalen Privatpolice vergütet, so dass Eigenbeteiligungen für den Versicherten anfallen. Der Höchstbeitrag für den Basistarif ist auf den der gesetzlichen Kassen beschränkt. Da pensionierte Beamte nur einen 30-Prozent-Vertrag brauchen, müssen sie nur mit etwa 200 Euro Monatsbeitrag rechnen. Sollte ein Unversicherter den Termin Januar 2009 versäumen und erst später einen Antrag stellen, müssen die Beiträge ab dem Beginn der Versicherungspflicht nachgezahlt werden.

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