Patientin falsch informiert
Opferentschädigung
Eine Patientin ließ bei einem Schönheitschirurgen zwei kosmetische Operationen durchführen. Vorher hatte die Frau den Arzt über ihre Krankheiten informiert – danach hätte er ihr von dem Eingriff eigentlich abraten müssen. Denn angesichts ihrer Vorerkrankungen stellten die Operationen ein großes Risiko dar.
Weil er um das dicke Honorar bangte, sagte der Mediziner lieber nicht die Wahrheit. Prompt traten nach den Operationen erhebliche Komplikationen auf. Die Patientin hatte schwer zu leiden und zog den Mediziner zur Rechenschaft. Weil er die Frau bewusst falsch aufgeklärt...
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