Späte Hilfe für NS-Verfolgte?

Christian Pross über die Betreuung von Überlebenden des Naziterrors / Christian Pross ist Vorstandsmitglied des Zentrums Überleben – Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin

ND: Für erlittenes Unrecht während der Nazi-Diktatur bekommen ehemalige Verfolgte Zahlungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Einige Opfergruppen wie Homosexuelle oder Sinti und Roma blieben in der Bundesrepublik über Jahrzehnte davon ausgeschlossen. Auch Zwangsarbeiter wurden erst ab 2001 entschädigt, nachdem die Industrie, die von ihrer Arbeit profitiert hatte, mehr als vier Milliarden Euro in einen Fonds einzahlte. Können solche Entschädigungszahlungen eine Wiedergutmachung sein?
Pross: Das kann man nicht pauschal beantworten. Viele Überlebende haben gesagt: Ich nehme kein Geld von den Deutschen. Die haben nie einen Antrag auf Wiedergutmachung gestellt. Man kann das, was passiert ist, auch nicht in Geld aufwiegen, natürlich nicht. Aber ich weiß aus vielen Gesprächen mit Überlebenden, dass für manche diese Zahlungen eine Existenzsicherung und eine Anerkennung des durchgemachten Leids bedeuteten.

In den 90er Jahren verhandelte der ...



Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.