• Politik
  • Auflösung des hessischen Landtages

Eine nicht ganz neue Übung

Hessen erlebt schon die 3. vorgezogene Neuwahl

  • H.-G. Öfinger
  • Lesedauer: 1 Min.
Anders als der Bundestag kann sich der hessische Landtag mit absoluter Mehrheit selbst auflösen. Dies geht aus Artikel 80 und 81 der Landesverfassung hervor. Die Neuwahl ist binnen 60 Tagen fällig.

Die für heute angesetzte Selbstauflösung des hessischen Landtages ist nicht die erste ihrer Art. Schon 1983 und 1987 wurden in Hessen vorzeitige Landtagswahlen angesetzt. 1982 war die FDP aus dem Landtag geflogen, während die Grünen erstmals in das Parlament einzogen.

Da jedoch weder der geschäftsführend amtierende Regierungschef Holger Börner (SPD) noch die CDU mit den (damals noch recht aufmüpfigen) Landtagsneulingen kooperieren wollten und ein Landeshaushalt nicht zustande kam, löste sich das Landesparlament mit den Stimmen von SPD und CDU schon bald wieder auf. Bei den Neuwahlen 1983 kam die FDP zwar wieder ins Parlament, die CDU verzeichnete jedoch herbe Verluste. Weil es für eine CDU-FDP-Koalition nicht reichte, blieb das Kabinett Börner im Amt. Im Sommer 1984 wurde Börner mit den Stimmen der Grünen offiziell als Ministerpräsident bestätigt. Aus der Tolerierung wurde 1985 die erste »rot-grüne« Koalition; der Grünen-Abgeordnete Joschka Fischer wurde erster bundesdeutscher grüner Umweltminister. Doch die Koalition zerbrach schon wieder Anfang 1987 am Streit über eine Hanauer Atomanlage. So löste sich der Landtag ein halbes Jahr vor Ablauf der Legislaturperiode auf. Im neu gewählten Landtag konnten CDU und FDP dann eine Regierungsmehrheit bilden.

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