nd-aktuell.de / 20.11.2008 / Brandenburg / Seite 24

Gleiche Rente bleibt Zukunftsmusik

Wilfried Neiße

Jüngste Nachrichten lassen eine Verschiebung der Rentenangleichung vom Ost- auf das Westniveau auf den Sankt Nimmerleinstag befürchten. Der Widerspruch der Landesregierung fällt betont weich aus. Aufgeschreckt von der Nachricht über einen neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung haben gestern drei Landtagsabgeordnete von SPD und Linkspartei nachgefragt: Was wird nun aus dem vollmundig verkündeten Ziel, die Benachteiligung der Ostrentner möglichst rasch zu beenden.

Die Fragesteller verwiesen auf einen Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, wonach es die Angleichung erst im Jahr 2020 geben soll. Doch damit nicht genug. Esther Schröder (SPD) zufolge sieht der Entwurf eine vollständige Angleichung erst in 50 Jahren vor. Sie berief sich dabei auf den »Spiegel«. Eine einheitliche Berechnung soll im Jahr 2020 überhaupt erst beginnen. Rentenansprüche, die bis 2019 erworben wurden, werden demnach »nicht berührt«. Viele Menschen, die heute berufstätig sind, würden also von einem Rentenangleich nichts haben.

Sozialstaatssekretär Winfried Alber beteuerte, die Landesregierung wolle den Rentenangleich möglichst früh. Sie stehe hinter einem entsprechenden Antrag der neuen Länder, der voraussichtlich am 4. Dezember im Bundesrat behandelt werde. Man habe der Bundesregierung in dem Antrag aber bewusst »keine zeitlichen Vorgaben gemacht«.

Derzeit liegen die Rentenpunkte für Ostdeutsche niedriger als für Westdeutsche. Das heißt, ein Ostdeutscher erhält bei gleicher Erwerbsbiografie weniger Rente.