Wahl-Bündnis rüstet zum Einspruch

Gespräche mit allen Fraktionen geplant / Vertretung durch Ex-Humboldt-Uni-Präsidenten Meyer

(ND). Das Bündnis »Mehr Demokratie beim Wählen« erhebt beim Berliner Verfassungsgericht Einspruch gegen die Entscheidung des Senats, Teile des Wahlrechts-Volksbegehrens für unzulässig zu erklären. Vertreten werden die Initiatoren durch den ehemaligen Präsidenten der Humboldt-Universität Prof. Dr. Hans Meyer, teilte das Bündnis gestern mit. Parallel zum Einspruchsverfahren wolle »Mehr Demokratie beim Wählen« mit allen Parteien über die zulässigen Teile des Volksbegehrens ins Gespräch kommen, hieß es.

Weder die Einführung von Mehrmandatswahlkreisen noch das Wählen mit einer Ersatzstimme, die gilt, falls die bevorzugte Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, sei nach Auffassung Meyers verfassungsrechtlich verboten, unterstrichen die Initiatoren. Gegen die Ersatzst...


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