nd-aktuell.de / 11.12.2008 / Politik / Seite 1

Trostbonbons für Datenräuber

Kabinett schränkt Datenhandel ein und versüßt es Firmen mit Ausnahmen

Ines Wallrodt
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den illegalen Datenhandel erschweren soll. Demnach müssen Bürger der Weitergabe ihrer Daten zu Werbezwecken künftig ausdrücklich zustimmen. Datenschützer begrüßten die geplanten Neuregelungen grundsätzlich, forderten aber weitergehende Änderungen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist vorsichtig mit seinen Erfolgsprognosen für den Kampf gegen Datenpiraten. »Auch mit dem neuen Datenschutzgesetz wird es Skandale geben«, räumte er am Mittwoch bei der Vorstellung der geplanten Neuregelungen ein. Allerdings sollen die vom Kabinett beschlossenen Änderungen den illegalen Handel mit Adressen und Kontonummern von Bundesbürgern erheblich erschweren.

Die wichtigste Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sieht vor, dass Bürger künftig ausdrücklich einwilligen müssen, wenn Firmen deren Daten weitergeben wollen. Bislang ist es umgekehrt, Betroffene müssen aktiv widersprechen. Ein »Kopplungsverbot« soll zudem verhindern, dass Verträge an die Bedingung geknüpft werden, dass der Kunde der Weitergabe seiner Daten zustimmt. Es ist allerdings nur für »marktbeherrschende« Unternehmen vorgesehen. Auch das Bußgeld soll erhöht werden, von 250 000 auf 300 000 Euro. Schmerzvoller für die Branche könnte aber sein, wenn tatsächlich die aus Datenklau stammenden Gewinne abgeschöpft werden.

Zusätzliche Transparenz erwartet die Bundesregierung von einer – freiwilligen – Datenschutz-Prüfung: Unterziehen sich Firmen regelmäßig dieser Kontrolle, erhalten sie ein Gütesiegel. Die Kriterien sollen über die Vorgaben des Datenschutzgesetzes hinausgehen.

Der Entwurf enthält aber auch einige Bonbons für die Wirtschaft, die seit Monaten Sturm gegen die Pläne läuft. So haben die Unternehmen drei Jahre Zeit für die Umstellung. Diverse Ausnahmen machen es ihnen außerdem leichter. Auf das Ja verzichten können nämlich Unternehmen, wenn sie Eigenwerbung an ihre Kunden schicken, und gemeinnützige Organisationen, die Spenden sammeln. Geschäftswerbung darf auch weiterhin unaufgefordert an Freiberufler geschickt werden und Unternehmen dürfen ihrer Post die Werbung anderer Firmen »beipacken«. Schäuble will das Gesetz bis zum 1. Juli 2009 unter Dach und Fach bringen. Erst danach sollen zusätzliche Mittel für die Datenschutzkontrolle bereit gestellt werden.

Daten- und Verbraucherschützer sehen in den Plänen zwar Fortschritte, drängen aber auf Nachbesserungen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte, dass auch künftig die Herkunft privater Daten nicht nachgewiesen werden muss. Die Ausnahmen müssten überdacht werden, sagte er. Unverständlich ist für Schaar auch die »großzügige Übergangsfrist«.

Für den Bundesverband der Verbraucherzentralen forderte Gerd Billen, Kopplungsgeschäfte generell zu verbieten. Er fürchtet, dass die Beschränkung auf »Marktbeherrschung« das Verbot entwertet. Billen verwies auf ein Gerichtsurteil, in dem etwa das weltweit größte Internetauktionshaus ebay nicht als »marktbeherrschend« eingestuft wurde, weil es auch andere Anbieter gebe.