Borgen macht Sorgen

Auto

  • Lesedauer: 2 Min.

Viele junge Menschen haben einen Führerschein – und borgen sich gelegentlich ein Auto. Was den wenigsten bewusst ist – der Autobesitzer ist finanziell immer dabei, selbst wenn er nicht mitfährt. Denn wenn auf der Tour mit dem Wagen ein Unfall verursacht wird, haftet nicht nur der Fahrer, sondern auch der Eigner für die Folgen: Seine Haftpflicht begleicht die Forderungen des Unfallopfers, seine Vollkasko bezahlt die Reparatur am eigenen Wagen. Das wird teuer. Denn der Autobesitzer wird im Schadenfreiheitsrabatt sowohl in der Haftpflicht als auch in der Vollkasko schlechter eingestuft und zahlt künftig mehr Beiträge. Die Kfz-Versicherungen sind fahrzeug- und halterbezogen. Lediglich eventuelle strafrechtliche Konsequenzen hat der Unfallfahrer selbst zu tragen. Natürlich muss der Fahrer dem Autobesitzer den Schaden ersetzen. Zwei Varianten stehen zur Wahl: Zahlt er die Reparaturrechnung gleich aus eigener Tasche oder aber später an die Versicherung zurück, wird die Schadensbilanz des Autobesitzers gestrichen und der Rabatt erhalten. Bei kleinen Schäden kann das die Lösung sein, bei großen nicht. Hier besteht die Möglichkeit, dem Fahrzeugbesitzer die zusätzlichen Ausgaben für die Autoversicherung durch den verschlechterten Schadenfreiheitsrabatt zu erstatten. Wie viel das ist, kann die Versicherung ausrechnen.

Es hat keinen Sinn, das Thema vor der Schlüsselübergabe auszublenden. Am besten für alle Beteiligten ist es, schriftlich zu klären, wer im Fall der Fälle für welche Schäden aufkommt. Übrigens sollte der Autobesitzer in seinen Versicherungsunterlagen nachschauen, ob er dort nicht als »Alleinfahrer« registriert ist. Wenn ja, sollte er sein Auto besser nicht verborgen. Er riskiert dann den Alleinfahrer-Rabatt.

Mehr zum Thema »Autoverleih unter Privatleuten« im Internet: www.versicherung-und-verkehr.de

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