Schwarzarbeit kann teuer werden

Baurecht

»Brauchen Sie eine Rechnung?« Kunde und Handwerker könnten doch direkt und in bar abrechnen, der eine spare dadurch Einkommen-, der andere Mehrwertsteuer. Die ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein warnt vor diesen Geschäften. Dabei handelt es sich um so genannte Ohne-Rechnung-Abreden, also um Schwarzarbeit. Sie ist, so die ARGE Baurecht, verboten, weil Steuerhinterziehung. Wer dabei erwischt wird, der wird bestraft.

Gerichte mussten sich mit dem Thema beschäftigen. Auftraggeber hatten die Firmen, die ohne Rechnung für sie gearbeitet hatten, verklagt, um Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Die Richter hatten zunächst entschieden, diese Gewährleistungsansprüche seien nicht einklagbar, weil es sich bei Schwarzarbeit um Steuerhinterziehung handele und dadurch der Vertrag zwischen den Parteien ohnehin ungültig sei. Der Bundesgerichtshof (BGH) wiederum hat zwei...


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