Vorsicht bei Musterbauverträgen aus dem Internet

Hausbau

Runterladen, ankreuzen, unterschreiben, fertig – so leicht soll es mit seit kurzem online kursierenden Musterbauverträgen für die schlüsselfertige Errichtung eines Einfamilienhauses gehen. Was privaten Bauherren von verschiedenen Verbänden als das Nonplusultra eines unkomplizierten standardisierten Verbrauchervertrages für Bauleistungen offeriert wird, birgt erhebliche Gefahren. »Das sind keine verbraucherfreundlichen Vertragsmuster«, warnt auch Peter Mauel, 1. Vorsitzender des Bauherren-Schutzbundes e. V. »Sie folgen Unternehmerinteressen und bieten keine ausreichende Rechtssicherheit.«

Musterverträge können der Vielfalt, was z. B. örtliche Gegebenheiten und individuelle Wünsche angeht, auf keinen Fall Rechnung tragen. Sie ersetzen keinesfalls gründliche Vertragsverhandlungen. Außerdem kann ein Bauherr durch die Verwendung solchen Vertragsmusters wichtige Schutzrechte verlieren.

Es wird nicht differenziert, ob das Haus mit einem Architekten, Generalunternehmer, schlüsselfertig oder als Ausbauhaus errichtet wird. Mit dem Begriff »Schlüssigfertigbau« wird beim Bauherren die Erwartung erzeugt, dass er Planung und Bauausführung aus einer Hand erhält. Verstärkt wird dieser Eindruck, indem im Vertragsmuster auf die Checkliste für Bau- und Leistungsbeschreibungen Bezug genommen wird, in der Architekten- und Ingenieurleistungen enthalten sind.

Der Mustervertrag jedoch trennt Planung und Bauausführung. Die Planung fehlt also im Mustervertrag. Der Vertrag unterstellt damit, dass Bauherren einen Architekten beauftragen. Er bürde...


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