Abrechnung bald gerechter

Heizkostenverordnung

  • Lesedauer: 2 Min.
Am 1. Januar 2009 ist eine novellierte Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Die Verordnung regelt das Abrechnungsverfahren gegenüber Nutzern von zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen.

Erstmals ist darin eine separate Lösung für die gerechtere Abrechnung der Heizkosten in Gebäuden mit frei liegenden, überwiegend ungedämmten Rohren vorgesehen. Das betrifft u. a. einen Großteil von DDR-Neubaublöcken. Bisher kam es wegen des nicht von Messgeräten erfassten Rohrwärmeanteils zu erheblichen Verzerrungen bei der Kostenverteilung. Mieter mit unterdurchschnittlichem Verbrauch beziehen einen Teil ihrer Wärme gratis über die Rohrleitungen, während Mieter mit überdurchschnittlichem Verbrauch (wegen der Rohrwärme) bei der Abrechnung zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Die Neufassung der Heizkostenverordnung sieht vor, dass in solchen Fällen der Wärmeverbrauch nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden kann. Als maßgeblich hierfür wird die VDI-Norm 2077 bezeichnet. Der Mieterverein Dresden hat das Verfahren getestet und festgestellt, dass für betroffene Mieter mit überdurchschnittlich gemessenem Verbrauch eine deutliche Kostenentlastung eintreten wird. Allerdings werden auf der anderen Seite viele, die bisher von der Gratis-Rohrwärme profitiert haben, künftig mit höheren, aber gerechteren Heizkosten rechnen müssen. Mit der neuen Regelung zahlt sich aus, dass betroffene Mieter verzerrte Heizkostenabrechnungen nicht hingenommen, sondern sich mit Unterstützung des Mietervereins zur Wehr gesetzt haben. Teilweise gelang es, Vermieter zum Einlenken gegenüber extrem benachteiligten Mietern zu bewegen. Während sich einige Wohnungsgenossenschaften kompromissbereit zeigten, waren manche Vermieter großer Wohnanlagen, nicht dazu bereit, sich sachlich mit der Problematik auseinanderzusetzen. Jetzt wird erwartet, dass Vermieter und Messdienstunternehmen die neue Berechnungsweise dort, wo frei liegende ungedämmte Rohrleitungen existieren, anwenden, dass sie die Nutzer über die Änderungen informieren und die Berechnung nachvollziehbar dokumentieren. Dies müsse einhergehen mit einer optimalen Einstellung der Heizungsanlagen.

Wer es mit Energieeinsparung ernst meint, der muss alle technischen Voraussetzungen zum wirtschaftlichen Betrieb der Heizungsanlage ausschöpfen und andererseits gegenüber den Nutzern gerecht abrechnen. Über Einzelheiten der neuen Heizkostenverordnung informiert der Mieterverein im Rahmen des Mieterstammtischs, morgen am 15. Januar um 17.00 Uhr, im Vereinsbüro Fetscherplatz 3 interessierte Mieter.

Mieterverein Dresden und Umgebung

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