nd-aktuell.de / 14.01.2009 / Ratgeber / Seite 2

Knieoperation: 4000 Euro Schmerzensgeld für falschen Draht

Urteil

Ein Patient, der nach einer Knieoperation einen Draht in seinem Rücken entdeckt hat, bekommt 4000 Euro Schmerzensgeld. Das urteilte das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken, wie kürzlich bekannt wurde. (Az.: 5 U 3/07)

Der sogenannte Kirschnerdraht dient normalerweise als chirurgisches Hilfsmittel, mit dem beispielsweise Knochenfragmente stabilisiert werden. Das Landgericht Kaiserslautern hatte zuvor die Klage des Patienten abgewiesen.

Nach einer Kreuzbandoperation am Knie hatte sich im Rücken des Mannes eine Geschwulst gebildet. Ein Arzt entfernte sie, ohne jedoch einen Draht zu sehen. Erst einige Tage später drückte sich das chirurgische Hilfsmittel nachts aus der Wunde am Rücken, die Freundin des Klägers zog den etwa 15 Zentimeter langen und 1,2 Millimeter dünnen Kirschnerdraht daraufhin heraus. Da bei der Kreuzbandoperation ein solcher Draht verwendet worden war, meinte der Patient, dieser sei versehentlich im Körper zurückgeblieben. Er verklagte daher den Operateur.

Das Landgericht hielt dies jedoch in erster Instanz für unwahrscheinlich, denn der Kirschnerdraht könne kaum durch den Körper gewandert sein.

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken sah dies in seinem Urteil zwar ebenso, hielt aber eine andere Variante für denkbar. Der Draht könnte sich auf dem Operationstisch oder in der OP-Abdeckung verfangen und dann mit der Spitze in den Rücken des Patienten gebohrt haben. Da der Mann zu diesem Zeitpunkt unter Narkose war, habe er das nicht bemerkt. Dies sei aber nicht dem Operateur, sondern dem Träger des Krankenhauses anzulasten. Der Kläger habe daher wegen des Schreckens und der Schmerzen, die er erlitt, Anspruch auf Schmerzensgeld.