Terrorausbildung wird verfolgt

Kabinett beschließt Verschärfung des Strafrechts

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Wer sich in einem Terrorcamp ausbilden lässt, riskiert künftig eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Voraussetzung ist, dass ihm ein »Anschlagsvorsatz« nachgewiesen werden kann. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf.

Bisher können Menschen präventiv auf Schritt und Tritt überwacht werden, sie können vorübergehend in Gewahrsam genommen werden, um schwere Straftaten zu verhindern, künftig können Menschen auch mehrere Jahre ins Gefängnis wandern, ohne dass sie nach herkömmlicher Lesart eine Tat begangen haben. Dafür soll ausreichen, dass sie Kontakt zu einer Terrorgruppe aufnehmen oder sich im Umgang mit bestimmten Waffen und Stoffen schulen lassen. Allerdings müssen die Ankläger nachweisen, dass dies mit dem Vorsatz geschieht, irgendwann tatsächlich eine »staatsgefährdende Gewalttat« zu begehen.

Um diesen Punkt hatten Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) monatelang gestritten. Die Union wollte allein den Aufenthalt in einem Terrorcamp bestrafen. Nach einer Einigung im Dezember verabschiedete das Kabinett nun den Gesetzentwurf des Justizministeriums. Er befriedigt vor allem das diffuse Gefühl, das viele besc...


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