nd-aktuell.de / 19.01.2009 / Politik / Seite 6

»Verstoß gegen Landesverfassung«

Thüringer SPD klagt gegen Polizeigesetz

Anke Engelmann, Erfurt
Erneut muss sich die in Thüringen mit absoluter Mehrheit regierende CDU vor dem Verfassungsgericht verteidigen. Gegenstand der Klage ist das Polizeigesetz des Landes.

Thüringens SPD scheint derzeit so recht in Klagelaune: Nachdem die SPD-Landtagsfraktion gemeinsam mit der LINKEN erst vor wenigen Tagen bekannt gegeben hat, dass sie die Landesregierung wegen ihres Umgangs mit dem Volksbegehren vor das Thüringer Verfassungsgericht zitieren will, reichte sie am Montag eine weitere Klage in Weimar ein. Gegenstand ist das Polizeigesetz Optopol, genauer gesagt das Thüringer Gesetz zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Thüringer Polizei.

»Optopol war eine ziemlich verquere Sache«, so Heiko Gentzel, innenpolitischer Sprecher der SPD. Mit Optopol sollten drei von sieben Polizeidienststellen geschlossen, 430 Stellen gestrichen und Personalkosten um 1,2 Millionen Euro reduziert werden. Weil die Strukturreform sogar in ihren Reihen heftig umstritten war, habe die CDU mit einem Vorbereitungsgesetz das eigene Scheitern verhindern wollen, vermutet Gentzel. Deshalb habe sie kurzerhand den Landtag aus der Verantwortung entlassen. Allein die Landesregierung habe über den Standort von Polizeidienststellen zu entscheiden, heißt es im Gesetz, das der Landtag kraft der CDU-Mehrheit im März 2008 verabschiedet hatte.

Das verstoße jedoch gegen die Thüringer Landesverfassung, meint Verfassungsrechtler Bodo Pieroth, der die SPD vertritt. Pieroth bezieht sich auf den zweiten Satz von Artikel 90 der Verfassung, der die Verwaltung des Landes regelt. »Aufbau, räumliche Gliederung und Zuständigkeiten werden auf Grund eines Gesetzes geregelt«, heißt es dort. Die CDU jedoch beruft sich auf den darauf folgenden Satz, der die Landesregierung ermächtigt, die staatlichen Behörden im einzelnen einzurichten. Aus dem Vergleich mit Bestimmungen in anderen Flächenländern ergibt sich jedoch für Pieroth: Die Landesregierung kann nicht am Parlament vorbei entscheiden. Allenfalls könnten solche Fragen per Rechtsverordnung gelöst werden, die dem Parlament seine Hoheit belassen.

Auch wenn nach der Kabinettsumbildung im April 2008, bei der unter anderem Innenminister Karl Heinz Gasser (CDU) seinen Hut nehmen musste, in Thüringen niemand mehr von Optopol spricht, fürchtet die SPD, dass die Regierung bei künftigen Strukturentscheidungen ähnlich vorgehen könnte. »Deshalb müssen wir den Spielraum von Landesregierung und Landtag genau definieren«, so Gentzel. Oktopol selbst war von Gassers Nachfolger zwar zunächst verteidigt, seine Umsetzung jedoch nie in Angriff genommen worden.