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Firmenwagen: Ein zu ordentliches Fahrtenbuch ist nicht »ordnungsgemäß«
Fiskus
Nutzt ein Geschäftsmann den Firmenwagen auch privat, muss er diesen »geldwerten Vorteil« versteuern. Entweder pauschal: pro Monat ein Prozent des Listenpreises plus Mehrwertsteuer und Sonderausstattungen. Oder er muss den Anteil an Privatfahrten durch ein »ordnungsgemäßes« Fahrtenbuch belegen. Nach den Richtlinien des Bundesfinanzhofs wird ein Fahrtenbuch »ordnungsgemäß« geführt, wenn die Fahrten ...
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