Glos macht auf Optimismus

LINKE empört über Planungen unter Ausschluss des Parlaments

Arbeitnehmer können sich künftig stärker an ihrem Unternehmen beteiligen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD ein entsprechendes Gesetz.

Berlin (ND). Das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz soll den Erwerb von Anteilen der Arbeitnehmer mehr fördern als bisher. Demnach wird die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in betriebliche Beteiligungen oder bestimmte Fonds fließen, von 18 auf 20 Prozent aufgestockt. Die Einkommensgrenze für Sparzulagen wird zugleich von 17 900 Euro auf 20 000 Euro angehoben. Der steuerfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen steigt von 135 auf 360 Euro.

In den Jahren von 2003 bis 2007 hatten die Arbeitnehmereinkommen nur um 4,3 Prozent zugenommen, während Unternehmens- und Vermögenseinkommen um 37,6 Prozent anstiegen. Aus Sicht der Opposition ist das Gesetz nicht geeignet, an dieser Schere wirklich etwas zu ändern. Die vorgesehenen Regeln seien unzureichend. Der Bundesrat muss der Neuregelung, die zum 1. April in Kraft treten soll, noch zustimmen.

Zuvor hatte das Parlament über de...


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