Mach's nochmal Karlsruhe

Martin Kröger amüsiert der neue Nichtraucherschutz

  • Lesedauer: 2 Min.

»Berlin wird Vorreiter beim Nichtraucherschutz.« Stolz präsentieren SPD und LINKE ihren Durchbruch für das neue Nichtraucherschutzgesetz. So mancher mag jetzt anmerken, hat Karlsruhe das nicht im Herbst bereits alles höchstrichterlich geklärt? Das stimmt. Doch die konkrete Umsetzung haben die Verfassungsrichter dem Land zurückübertragen. Darüber hat man sich nun geeinigt, alles klar?

Nicht wirklich. Zwar gibt es ein neues Gesetz, das noch vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden muss, die Durchsetzung in der Praxis wird aber noch absurde Blüten treiben. Fest steht, gequalmt werden darf nur noch in sogenannten Einraumgaststätten. Vertreter der in Berlin häufig anzutreffenden Spezies der Eckkneipenbesucher wird diese Nachricht freuen – obwohl diese Menschen das Verbot bisher immer konsequent ignoriert haben.

Einraum bedeutet jedoch nicht Einsaal – der Raum darf nur 75 Quadratmeter messen und es darf keine abgetrennten Nebenräume geben. Der Tresen zählt in der Grundfläche dabei mit. Jedoch nur, wenn er nicht gemauert ist. Aha. Große Probleme bereitet den betroffenen Wirten auch die Einschränkung, dass man keine vor Ort zubereiteten Speisen feilbieten darf. In einschlägigen Gastronomie-Foren wird deswegen heiß darüber gestritten, ob Mikrowellen aus einem Rohprodukt (Rohfleisch) ein Endprodukt (Steak) machen, und ob damit die gezogene Grenze überschritten ist. So diffizile Fragen werden wieder die Juristen beantworten müssen – wetten?

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