Anwohner dürfen gegen Castor klagen
Karlsruhe verweist auf Gefährdungspotenzial
Karlsruhe (dpa/ND). Nach zwei am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen der Karlsruher Verfassungsrichter können Betroffene, die nahe der Transportstrecke wohnen, die Transportgenehmigungen des Bundesamts für Strahlenschutz grundsätzlich gerichtlich überprüfen lassen. Das »spezifische Gefährdungspotenzial bei der Beförderung von Kernbrennstoffen« führe dazu, dass den Bürgern »effektiver Rechtsschutz« gewährt werden müsse.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace, die die Klagen unterstützt hatte, begrüßte die Entscheidung. »Endlich können sich Bürger auch rechtlich gegen die unzureichend gesicherten Atomtransporte wehren«, sagte Thomas Breuer, Leiter der Klima- und Energieabteilung. Eine Kammer des Ersten Senats hob zwei Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) auf, das zwei Bürgern aus dem niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg die inhaltliche Überprüfung ihrer Klagen gegen einen Castor-Transport aus dem Jahr 2003 verweigert hatte. Ihre Berufungen gegen abweisende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Braunschweig hatte das OVG als von vornherein unzulässig abgewiesen.
Das Verfassungsgericht sieht dadurch die Rechtsschutzgarantie im Grundgesetz verletzt und veranlasst das OVG, nun inhaltlich über die Klagen zu entscheiden. Es dränge sich auf, dass die Vorschriften zur Genehmigung von Atommüll-Transporten gerade auch dem Schutz der Anwohner dienen sollen – womit ihnen auch die Befugnis zustehe, die Genehmigungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Verfassungsrichter verwiesen auf die »beträchtlichen Risiken für Leben, Gesundheit und Eigentum der Streckenanlieger«, die von den Klägern geltend gemacht worden waren. Danach sei bei Unfällen mit »gravierenden Folgen« zu rechnen, auch mit Todesopfern.
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