Wirklich ein Sieg über die Uni-Maut?
Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass die Erhebung von Studiengebühren nicht verfassungswidrig ist. Geklagt hatten eine Freiburger Studentin und drei Kommilitonen aus Karlsruhe. Die Kläger betonten die soziale Unausgewogenheit und die Abschreckungswirkung der Campusmaut.
Trotzdem sprach Albrecht Vorster von der Landesstudierendenvertretung von einem politischen Sieg und kündigte weitere juristische Schritte notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht an. Schon auf Grund des politischen Drucks, den das Verfahren bewirkt hat, sei die kon...
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