Datenschutz gilt auch in Betrieben

»Aufklärung gehört in Arbeitnehmerhand«

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Vor dem Hintergrund der Ausspähungen von Mitarbeitern bei LIDL und der Deutschen Telekom hat die jüngste Schnüffelaffäre bei der Deutschen Bahn AG (DB) eine neue Debatte über betrieblichen Datenschutz ausgelöst.

Jetzt dürften sich alle diejenigen bestätigt sehen, die nicht erst seit den ersten Meldungen über den aktuellen DB-Skandal dringenden Handlungsbedarf sahen, um Arbeitnehmer im betrieblichen Alltag vor ausufernder Überwachung zu schützen.

So forderten die Justiziare des DGB und seiner Einzelgewerkschaften schon im Juli 2008 eine »neue Datenschutzoffensive« in Gesellschaft und Betrieben. »Die Sammelleidenschaft der staatlichen und privaten Unternehmen gerät außer Kontrolle und die Sensibilität droht verloren zu gehen. Die Datensammelwut eröffnet aber auch dem Missbrauch Tür und Tor und gefährdet die Privatsphäre«, heißt es in dem Papier. »Angesichts der jüngsten Auswüchse in der Wirtschaft stellen wir die Frage nach der Unternehmenskultur und Rechtstreue einiger deutscher Unternehmen beim Umgang mit persönlichen Daten ihrer Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner. Datenschutz scheint in diesen Unternehmen nicht ernst genommen zu werden« ...


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