Krisengewinner Unternehmen

  • Marcus Schwarzbach, Berater für Betriebsräte, Kassel
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Die Angst vor Arbeitslosigkeit sorgt in vielen Betrieben für den Abschluss »Betrieblicher Bündnisse«, die als Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geschlossen werden. Tarifliche Härtefallklauseln werden so durch die steigenden Arbeitslosenzahlen als Folge der Finanzkrise immer mehr zum Einfallstor, Flächentarifverträge auszuhöhlen.

Denn durch diese Klauseln in »Betrieblichen Bündnissen« können Unternehmer fordern, direkt mit dem Betriebsrat zu verhandeln.

Dabei geht es nicht nur um die klassische Kurzarbeit. Auch das befristete Aussetzen vereinbarter Tariferhöhungen oder »Einstiegstarife« – also geringere Bezahlung – ...


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