nd-aktuell.de / 21.02.2009 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 1

Bei Hartz IV keine Prämie fürs alte Auto

Cottbus (ND). Arbeitslosengeld-II-Empfänger können nicht von der staatlichen Abwrackprämie für Altautos profitieren. Der Betrag von 2500 Euro wird den Hartz-IV-Betroffenen auf ihre Grundsicherung angerechnet. Das geht aus einer Stellungnahme der Bundesregierung zu einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die in Cottbus erscheinende »Lausitzer Rundschau« berichtet. Demnach handelt es sich bei der staatlichen Prämie um eine »Einnahme in Geldeswert«, die als Einkommen zu berücksichtigen sei. Das gelte auch, wenn die Prämie an den Verkäufer des Neuwagens abgetreten sei.

Die kommunalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Katrin Kunert, kritisierte diese Praxis als »unglaublichen Vorgang«. Es sei unfassbar, dass Langzeitarbeitslose vom Konjunkturpaket ausgenommen würden. »Gerade diesen Menschen, von denen gefordert wird, dass sie immer mobil sein sollen, müsste die Umweltprämie zustehen«.

Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts gilt für Arbeitslosengeld-II-Empfänger ein privater Pkw bis zu einem Wert von 7500 Euro als angemessen. Bestimmte Hersteller bieten Kleinwagen zu diesem Preis an. Unter Einschluss der Abwrackprämie wären nur etwa 5000 Euro für das Neufahrzeug fällig.