nd-aktuell.de / 07.03.2009 / Politik / Seite 5

»Gute Grundlage für emanzipatorische Gesellschaft«

Halina Wawzyniak über die Qualitäten des Grundgesetzes und warum es besser als die DDR-Verfassungen ist

Die 35-Jährige ist stellvertretende Bundesvorsitzende der LINKEN, die am Wochenende in Leipzig einen Kongress zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes veranstaltet. Ines Wallrodt fragte die Juristin, warum das Jubiläum ein Grund zum Feiern ist.
»Gute Grundlage für emanzipatorische Gesellschaft«

ND: Dieses Jahr gibt es viele Geburtstagsfeiern für das Grundgesetz. Auch die LINKE macht einen Kongress – als Beweis ihrer Verfassungstreue?
Wawzyniak: Zum einen soll der Kongress deutlich machen, dass wir mit dem Grundgesetz weniger Schwierigkeiten haben als andere annehmen. Zum Anderen ist der Jahrestag der Anlass für eine Diskussion, was am Grundgesetz noch verändert werden muss, um demokratischen Sozialismus zu ermöglichen. Uwe-Jens Heuer hat Anfang der 90er Jahre für die PDS einen sehr guten Verfassungsentwurf erarbeitet. Wenn man sich über das Grundgesetz heute unterhält, muss man auch auf die vertane Chance hinweisen, 1989/90 eine neue Verfassung für die vereinigte Bundesrepublik zu verabschieden.

Welche drei Punkte würden Sie sofort am Grundgesetz ändern?
Erstens würde ich die Abschaffung des Asylrechts rückgängig machen. Das Zweite wäre eine Präzision des Sozialstaatsprinzips. Die Formulierung, dass die Bundesrepublik ein sozialer Bundesstaat sei, ist zu auslegungsfähig. Das Bundesverfassungsgericht sagt, es verpflichtet zum soziokulturellen Existenzminimum. Aber bei Asylbewerbern sind das dann unter 300 Euro und nach den Hartz-IV-Gesetzen um die 350 Euro. Das reicht natürlich nicht. Das Grundgesetz müsste deshalb die Verpflichtung enthalten, dafür zu sorgen, dass Menschen angstfrei in sozialer Sicherheit leben können. Mit der dritten Verfassungsänderung würde ich Volksentscheide und -abstimmungen einführen.

Ausgangspunkt für eine neue Verfassung wäre aber das bundesdeutsche Grundgesetz?
Ja, es ist eine gute Grundlage. Das Grundgesetz ist eine zivilisatorische Errungenschaft, angesichts der deutschen Geschichte in Ost und West. Seit 1949 ist es zwar massiv geschleift worden. Aber eine emanzipatorische Gesellschaft ist mit diesem Grundgesetz eher möglich als mit den diversen DDR-Verfassungen.

Was ist besser?
In der DDR-Verfassung war gleich in Artikel eins der Führungsanspruch einer Partei festgeschrieben. Es gab keine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das war keine Verfassung eines Rechtsstaats. Es gab zwar das Recht auf Arbeit, aber auch die Pflicht dazu. Eltern hatten das Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu »gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu staatsbewussten Bürgern zu erziehen«. Das ist ein vormundschaftlicher Staat, in dem die Menschen zum Objekt gemacht werden.

Das Grundgesetz nimmt die Würde des Menschen zum Ausgangspunkt und akzeptiert damit den Menschen als Subjekt.

Viele Genossen werden jetzt sagen: »Aber die Realität ist ganz anders, wo ist die Würde des Hartz-IV-Empfängers?«
Es gibt einen Text, den muss man zum Leben erwecken. Man darf nicht den Text verantwortlich machen, wenn ihn die Realität ignoriert.

Ist Ihre Haltung zum Grundgesetz Konsens in der Partei?
Möglicherweise gibt es eine gewisse emotionale Distanz, weil den DDR-Bürgern das Grundgesetz übergeholfen wurde. Aber auch im Ostteil der Partei ist mittlerweile akzeptiert, dass das Grundgesetz eine wirklich gute Grundlage ist und eher die Politik dem Grundgesetz nicht gerecht wird. Artikel 14 eröffnet die Möglichkeit der Enteignung. Davon wird eben nur wenig Gebrauch gemacht. Artikel 15 formuliert, dass zum Beispiel Boden und Produktionsmittel in Gemeineigentum überführt werden können. Diesen Artikel könnte man in puncto Daseinsvorsorge konkretisieren. Und das Grundgesetz bietet die Möglichkeit, Freiheit zu verteidigen, auch wenn immer öfter das Bundesverfassungsgericht eingreifen muss. Die Bundesrepublik hätte mit dem Grundgesetz viel einzubringen in eine gute neue europäische Verfassung.