nd-aktuell.de / 10.03.2009 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 12

Trittbrettfahrer sollen abstürzen

HHLA-Tarifvertrag sichert Gewerkschaftsmitgliedern höheres Einkommen

Hermannus Pfeiffer, Hamburg
260 Euro mehr bekommen Gewerkschafter im Hamburger Hafen als ihre unorganisierten Kollegen. Ein Gericht billigte kürzlich den Lohnbonus für Gewerkschafter.

Ein alter Traum von aktiven Gewerkschaftern ist Wirklichkeit geworden: Organisierte Beschäftigte beziehen ein höheres Einkommen als unorganisierte. Den Lohnbonus für Gewerkschafter konnte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

in einem Haustarifvertrag mit der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) durchsetzen. Nun will die HHLA gegen die von ihr selbst unterschriebene Differenzierungsklausel vor dem Bundesarbeitsgericht klagen.

Der Hamburger Logistikkonzern wickelt zwei Drittel des Umschlags in Europas zweitgrößtem Hafen ab. Im Haustarifvertrag der HHLA wurde im Sommer 2008 eine Regelung festgeschrieben, nach der ausschließlich Mitglieder der Gewerkschaft eine sogenannte Erholungsbeihilfe von 260 Euro jährlich erhalten können.

Mit dieser Differenzierungsklausel wurde eine alte strittige Diskussion in der Gewerkschaftsbewegung wiederbelebt. Bereits in den siebziger Jahren hatte sich eine Studie im gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) für eine solche Differenzierungsklausel zwischen Gewerkschaftern und Nicht-Gewerkschaftern ausgesprochen. Tarifliche Trittbrettfahrer sollten so in Zukunft abstürzen und lediglich Gewerkschaftsmitglieder in den vollen Genuss der schwer erkämpften Tariferfolge kommen. Innerhalb der westdeutschen Gewerkschaftsbewegung blieb ein solcher Lohnbonus allerdings lange Zeit umstritten, kleinere Gewerkschaften waren eher dafür, größere eher dagegen.

Nach der Unterzeichnung des Tarifvertrages, der bundesweit Schule machen könnte, wollten HHLA-Vorstandschef Klaus-Dieter Peters und sein Hauptaktionär, die schwarz-grün regierte Stadt Hamburg, von der ungeliebten Bonusregelung nichts mehr wissen. Die HHLA beschritt den Rechtsweg und ging mit einer Feststellungsklage gegen ihren eigenen Haustarif vor. Die Sonderzahlungen sind jedoch rechtlich zulässig. Zu diesem Urteil kam das Hamburger Arbeitsgericht. Nach diesem Richterspruch können Beschäftigte und Gewerkschaften in allen Tarifverträgen Extrazahlungen für Gewerkschaftsmitglieder vereinbaren. Die HHLA will nun das Bundesarbeitsgericht anrufen. Das bestätigte eine Sprecherin des Unternehmens Ende vergangener Woche.

Ver.di-Landeschef Wolfgang Rose begrüßt dagegen das Hamburger Urteil: »Es sind Gewerkschafter, die höhere Löhne und Arbeitnehmerrechte erstreiten, die ihren Beitrag zahlen und den Druck der Arbeitgeber im Betrieb abbekommen. Und es sind ein paar Unorganisierte, die auf dem Trittbrett mitfahren und alle Vorteile einfach mitnehmen.« Kersten Artus, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Die LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, weist auf einen weiteren entscheidenden Aspekt der Urteils hin: »Unterschriebene Tarifabschlüsse sind rechtens.« Den Vorwurf der Arbeitgeberseite, Sonderregelungen für Gewerkschaftsmitglieder würden gegen das Grundgesetz verstoßen, kann sie jedenfalls nicht nachvollziehen.

Einer der Mitautoren der WSI-Studie in den siebziger Jahren, der heutige Rechtsprofessor an der Universität Hamburg Ulrich Zachert, begrüßt die Differenzierungsklausel zugunsten von Gewerkschaftsmitgliedern. Der Klage der HHLA vor dem Bundesarbeitsgericht gibt der Experte indessen keine Chance.