»Die NATO ist rechtlich nicht zu belangen«

ND-Journalist klagt gegen Gipfel-Ausschluss / Frankreich verweigert Demonstranten die Einreise

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: 3 Min.
Auf der Basis eines fragwürdigen »Votums« des Bundeskriminalamts hat die NATO einen ND-Mitarbeiter vom Straßburger Gipfel ausgeschlossen. Der klagt nun – gegen das BKA. Denn die NATO entzieht sich jeder Gerichtsbarkeit. Einer Demo-Suppenküche wurde derweil die Einreise nach Frankreich verwehrt. Gegen einen Helfer lagen Daten aus Deutschland vor.

»Straftäter linksmotiviert« – dieses Etikett, verliehen vom Polizeilichen Informationssystem (INPOL) und vom Bundeskriminalamt (BKA), soll den ND-Korrespondenten Björn Kietzmann daran hindern, beim NATO-Gipfel zu arbeiten. Nachdem Kietzmann eine standardisierte Ablehnung zugeschickt wurde (ND berichtete), liegt nun eine Begründung vor. Das Militärbündnis verweigert dem Autor und Fotografen den Zugang zum Medienzentrum auf Geheiß des BKA.

In einem BKA-Papier ist von »staatsschutzrelevanten Erkenntnissen« die Rede. Der Journalist habe sich »2005 bis 2007 aktiv an Aktionen der linken Szene beteiligt«. Das Papier nennt Vorwürfe, gibt aber zu, dass es »keine Anhaltspunkte für eine rechtskräftige Verurteilung« gibt. Die Verfahren wurden eingestellt. In einem Fall wurde Kietzmann freigesprochen, nur ein Verfahren ist offen.

Auf dieser Basis hat das BKA die NATO veranlasst, den Journalisten auszuschließen. Nicht berücksichtigt wurde, dass Kietzmann seit 2007 über sicherheitsrelevante Ereignisse berichtet hat, ohne dass von ihm eine Störung oder Gefahr ausgegangen wäre; etwa vom Europäischen Polizeikongress im Februar 2009 in Berlin.

Kietzmann will nun eine einstweilige Verfügung gegen das BKA erwirken, um das »Negativvotum« in ein »Positivvotum« zu verwandeln. Das »Negativvotum« verletzte den Fotojournalisten in seiner Berufsausübung, so Anwalt Alain Mundt. Es gebe keine Grundlage für die Datenübermittlung an die NATO. Schon heute oder morgen könnte eine Entscheidung fallen.

Knifflig ist dabei die Frage, wie entscheidend das BKA-Votum für die Akkreditierung war. Nur wenn das Gericht der Auffassung folgt, die NATO habe durch die »Voten« de facto die Akkreditierung an das BKA ausgelagert, hat Kietzmann Aussicht auf Erfolg. Die NATO selbst steht nämlich über deutschem Recht. »Das ist der Unterschied zu Heiligendamm«, fürchtet auch Ulrike Maercks-Franzen von der Deutschen Journalisten-Union (dju). »Die NATO ist rechtlich kaum zu belangen.«

Auch beim G 8-Gipfel 2007 hatten sich Journalisten den Zugang erstreiten müssen. Damals wurden die entsprechenden Verfügungen allerdings gegen das Bundespresseamt erlassen. Nicht gegen ein internationales Militärbündnis.

Kietzmanns Anwalt beruft sich auf den Wortlaut der E-Mail-Ablehnung: »The decision has been notified to NATO by (..) the BKA.« Wörtlich übersetzt: »Die Entscheidung (...) wurde mitgeteilt.« Also habe praktisch das BKA entschieden. Ver.di sieht die Aussichten für eine einstweilige Verfügung gegen das BKA aber skeptisch, zumal man die NATO selbst im Erfolgsfall kaum darauf verklagen könne, einem veränderten Votum zu folgen. Für die einstweilige Verfügung gibt die Gewerkschaft daher keinen Rechtsschutz.

Anders, so Maercks-Franzen, sieht es für ein Nachspiel aus. Folgeklagen, etwa auf Löschung der Daten beim BKA, werde man unterstützen, so die dju-Geschäftsführerin. »Ich rate das allen Betroffenen.« Davon soll es mindestens drei geben.

Unterdessen hat Frankreich einer »Volxküche Le Sabot« die Einreise verweigert. Ein Helfer stehe in einer Gefährder-Datei. Ferner sei das Mitführen von Rechtshilfeinformationen als verdächtig eingestuft worden. Nach Angaben von NATO-Gegnern nahm der betroffene Mann oft an Protesten teil, sei aber nie verurteilt worden. Es habe auch keine Verfahren gegen ihn gegeben. Ein Sprecher der NATO-Gegner vermutet, dass auch hier die Daten vom BKA kamen.

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