nd-aktuell.de / 22.04.2009 / Ratgeber / Seite 5

Prospekte

Hauskauf

Prospekte sind nicht Grundlage eines notariellen Kaufvertrages beim Erwerb eines schlüsselfertigen Hauses, warnt der Verband Privater Bauherren. Sie dienen nur als Lockmittel. Genau anschauen dagegen müssen sich Hausinteressenten vorm Vertrag immer alle Pläne und Urkunden, die tatsächlich Vertragsbestandteil werden. Das sind viele, deshalb lohnt es sich, vor Vertragsabschluss einen unabhänigen Sachverständigen mit der Prüfung der Unterlagen zu beauftragen.