Krach um Kreditaufnahme

LINKE erörterte verfassungsrechtliche Bedenken gegen Schuldenbremse

  • Paul Alexander
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Am 4. Mai wird sich der Rechtsausschuss des Bundestages erstmals mit der Föderalismusreform und der Verankerung einer Schuldenbremse für die öffentlichen Haushalte im Grundgesetz befassen. Die LINKE war jedoch schneller und lud in dieser Woche zu einer Anhörung, in der verfassungsrechtliche Bedenken, die insbesondere aus dem Kreis der Länderparlamente vorgetragen wurden, zur Sprache kamen.

Inzwischen ist die Schar der Kritiker der Föderalismusreform II, die eine Schuldenbremse enthält, illusterer geworden. Jüngst reihte sich Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ein. Er stellt zwar die Schuldenbremse politisch nicht in Frage, argumentiert aber in einem Schreiben an den Rechtsausschuss des Bundestages gegen die Fülle von Vorgaben. Der Präsident stellte die verfassungsrechtlichen Bedenken sogar gegen die Koalitionsdisziplin. Sein Abstimmungsverhalten mache er von Änderungen im Gesetzesentwurf abhängig, soll er den Fraktionsspitzen der CDU/CSU mitgeteilt haben. Zuvor hatte der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch (CDU) die Übertragung der Schuldenbremse auf die Länder als verfassungswidrig bezeichnet. Die Große Koalition in Schleswig-Holstein erwägt eine Verfassungsklage.

Staat am...

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