Würde statt Automatismus

Sterbebegleitung trotz gesetzlichen Anspruchs ungenügend

  • Nicolaus Schütte
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Schwerstkranke und Sterbende haben seit April 2007 Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Tatsächlich bekommen viele Sterbende aber eine falsche oder gar keine Sterbebegleitung.

Nach einer Studie der Deutschen Hospiz Stiftung wurden von den 830 000 Menschen, die 2008 gestorben sind, nur 12,5 Prozent hospizlich oder palliativ begleitet. Eigentlich benötigten dies aber etwa 60 Prozent aller Sterbenden. Obwohl bei den gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr etwa 180 Millionen Euro für SAPV vorgesehen waren, wurde nur ein Bruchteil davon genutzt. Eugen Brysch, der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, benennt die Ursachen: »Es kommen keine Verträge zwischen Krankenkassen und Palliative Care Teams zustande. Die Krankenkassen honorieren – übrigens von der Politik gewünscht – vornehmlich nur noch das, was Kranke wieder gesund macht.« Die Sterbenden blieben auf der Strecke.

Dies bestätigt der Arzt Thomas Sitte vom PalliativNetz Osthessen: »Ich warte seit mehr als zwei Jahren auf eine vertragliche Einigung mit den Krankenkassen. Allein mit den Ersatzkassen zeichnet sich jetzt ein Ergebnis ab.« Für d...


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