Adoption

Urteil

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Eine Frau wollte ihren erwachsenen Neffen an Kindes statt annehmen. Der Antrag wurde abgelehnt, das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigte diese Entscheidung. Sittlich gerechtfertigt sei eine Erwachsenenadoption nur, wenn zwischen den Beteiligten ein Eltern-Kind-Verhältnis bestehe. Zwischen erwachsenen Personen gelte dafür im Wesentlichen ein Kriterium: Es müsse ein familienbezogenes Motiv das Entscheidende sein. Das konnten die Richter im konkreten Fall nicht erkennen. Die Erbschaftssteuerreform hat Neffen und Nichten wesentlich schlechter gestellt. Falls sie etwas erben, gilt seither ein Steuersatz von 30 Prozent. Deshalb vermuteten die Richter, der Antrag auf Adoption sei gestellt worden, um dem Neffen Erbschaftssteuer zu ersparen. Es gelang nicht, sie vom Gegenteil zu überzeugen.

Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 19. Dezember 2008 - 31 Wx 49/08

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