nd-aktuell.de / 06.05.2009 / Ratgeber / Seite 5

Abriss - Entschädigung

Berichtigung

In dem Beitrag »An Abrisskosten beteiligen und auf entschädigung verzichten?« im Ratgeber Nr. 893 vom 29. April auf Seite 5 muss es richtig heißen: »Die entschädigung des Nutzers ergibt sich aus dem vom Sachverständigen ermittelten Wert der bauwerke, Grundstückseinrichtungen, Anpflanzungen und (nicht oder – d. Red.)der Bodenwerterhöhung zum Vertragsschluss minus des Bodenwerts des unbebauten Grundstücks zu diesem Zeitpunkt.«

Wir entschuldigen uns!