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Die Richter waren gestern erbarmungslos. Keine Familiennamen mit mehr als zwei Bestandteilen darf der Mensch tragen. Leutberger-Schnarrenholzer ist möglich wie bisher schon, Alte-Reiher ebenso wie Hampel-Mann. Aber bei Thalheim-Kunz-Hallstein – wie die Kläger...


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