Streit um Wasserleitungen brodelt

Linkspartei wünscht Entlastung und Rechtsfrieden für die Altanschließer

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Auseinandersetzungen um die Gebühren für Altanschließer will die Linkspartei mit einer entschlossenen Geste aus der Welt schaffen. Ein entschlossen hergestellter Rechtsfrieden befriedigt keineswegs immer alle Seiten, doch ist er mitunter unabdingbar, um ewigen Konflikten vorzubeugen, sagte gestern der Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Scharfenberg.

Seine Fraktion werde bei der kommenden Landtagssitzung beantragen, dass eine rückwirkende Erhebung von Gebühren für die Altanschließer vor Anfang 2004 ausgeschlossen bleibt. Berechnungen der Gebühren nach vorn seien ein anderes Thema, sagte der Experte. Doch das rückwirkende Eingreifen müsse in einer Novelle des Kommunalabgabengesetz vermieden werden. Es gehe um Entlastung, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Dazu würden Verjährungsfristen nun einmal dienen. Damit grenzte sich Scharfenberg deutlich von der Absicht der Koalitionsfraktionen SPD und CDU ab, die den Zweckverbänden ermöglichen wollen, Nachforderungen zu erheben. Für Scharfenberg wäre das eine Quelle neuer Ungerechtigkeiten und keine Lösung des Grundproblems. Vor allem sei zu kritisieren, »dass die Verantwortung nach unten verlagert« werde. Die Kommunen hätten bei Widerstand gegen die unpraktikable und ungerechte Regelung »das volle Risiko allein zu tragen«.

Vor einigen Tagen wurden im Landtag Experten angehört. Wenn die Koalition da eine Unterstützung für ihre Position erkannt habe, dann »haben wir in verschiedenen Anhörungen gesessen«, sagte Scharfenberg. Vielmehr sei die Koalition mit ihrer Haltung auf »verfassungsrechtliche Bedenken und praktische Umsetzungsprobleme gestoßen«. Für seine Position habe er dagegen »deutliche Unterstützung erhalten«, unterstrich Scharfenberg. Er verwies auf die Bewertung des einstigen Bundesverfassungsrichters Udo Steiner: »Verjährte Forderungen bleiben verjährt.« Im Übrigen sei es bis 2005 auch die Auffassung der Landesregierung gewesen, dass eine rückwirkende Beitragserhebung nicht möglich sei. Dagegen hatte das Oberverwaltungsgericht diesen Weg eröffnet.

Im SPD-Wahlprogramm findet sich das Ziel, dass »Altanschließer für Investitionen in den Wasser- und Abwasserbereich, die vor 1990 getätigt wurden, keine Beiträge bezahlen« müssen. Für Scharfenberg ist das keine hilfreiche Aussage, denn ohnehin sei es immer nur um die Beteiligung an Investitionen gegangen, die nach 1990 vorgenommen wurden. Das Problem liege in den Fehlplanungen, die landesweit zu viel zu großen Abwasseranlagen führten. »Das verantwortet letztlich die Landesregierung.« Die stimmte indes zu, das Schuldenmanagement für die Wasser- und Abwasserzweckverbände zunächst um ein Jahr bis 31. Dezember 2009 zu verlängern. Bis 2012 sollen 41,4 Millionen Euro fließen.

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