Tillichs Fragebogen ist keine Geheimsache
CDU-Regierungschef muss Antworten offenlegen
Dresden (ND-Lasch). Der sächsische CDU-Regierungschef Stanislaw Tillich muss offenlegen lassen, welche Aussagen zu seiner politischen DDR-Vergangenheit er in Personalfragebögen anlässlich seiner Berufung in verschiedene Ministerämter ab 1999 getroffen hat. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden auf Klage des Magazins »Spiegel« hervor. Dessen Fragen seien von der Staatskanzlei »vollumfänglich und wahrheitsgemäß« zu beantworten.
Damit droht die Fortsetzung der im November 2008 entbrannten Debatte um die DDR-Vergangenheit des CDU-Mannes. Damals hatten bereits Angaben in von Tillich veröffentlichten Lebensläufen korrigiert werden müssen, denen zufolge er ab 1987 lediglich »Angestellter« der Kreisverwaltung Kamenz war. Tatsächlich gehörte er dem Rat des Kreises als Stellvertreter für Handel und Versorgung an. Zudem wurde bekannt, dass er einen Lehrgang an der Akademie für Staat und Recht in Potsdam besucht hatte. Wie detailliert dies in den obligatorischen Fragebögen erläutert ist, hatte sich die Staatskanzlei bislang offenzulegen geweigert. Das Gericht entschied indes, dass angesichts der bevorstehenden Landtagswahl erhebliches Interesse und zudem ein »öffentliches Kontrollbedürfnis« bestehe.
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