nd-aktuell.de / 13.05.2009 / Ratgeber / Seite 8

Doppelt versichert

Urteil

Eine interessante Frage: Wie oft darf man sich für die gleiche Sache privat versichern? Darf man wie in folgendem Fall zweimal eine Versicherungspolice zum Unfallschutz abschließen? Auf das höchstrichterliche Urteil darf man gespannt sein.

Wer seiner Unfallversicherung eine weitere bestehende Versicherung gegen Unfälle verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Das berichtet die Fachzeitschrift »OLG-Report« unter Berufung auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken.

Nach Meinung des Gerichts hat eine Versicherung ein berechtigtes Interesse an der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Frage. Denn der Abschluss mehrerer Unfallversicherungen könne den Verdacht fingierter Unfälle nahe legen und daher Anlass zu weiteren Nachforschungen geben. (Az.: 5 U 122/08-14)

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Motorradfahrers gegen seine private Unfallversicherung ab. Der Kläger hatte nach einem Motorradunfall von seiner Versicherung monatliche Rentenzahlungen von 563 Euro erhalten. In der Schadensanzeige hatte er allerdings den Abschluss einer weiteren Unfallversicherung verschwiegen. Als die Versicherung dies herausfand, stellte sie die Zahlungen ein.

Daraufhin erhob der Versicherte Klage, aber ohne Erfolg. Die Richter des Oberlandesgerichts befanden, dass die Zahlungseinstellung zu Recht erfolgt sei. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Sache liegt wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vor. (BGH-Az.: IV ZR 270/08)