Bundesgerichtshof: Klauseln zur Zinsanpassung ungültig

Sparkassen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Bankkunden gestärkt: Laut einem kürzlich in Karlsruhe verkündeten Urteil hatten sich Sparkassen das Recht eingeräumt, Geld auch für Barauszahlungen am Schalter zu verlangen und einseitig Preise und Zinsen zu ihren Gunsten zu ändern. Ob Kunden nun etwa zu viel gezahlte Überziehungszinsen zurückfordern können, blieb zunächst unklar.

In der von einem Verbraucherschutzverband angegriffenen Klausel räumten sich die Sparkassen das Privileg ein, ihre »Entgelte, Kosten und Auslagen« für Privat- und Geschäftskonten der jeweiligen »Marktlage« anpassen zu können. Laut BGH benachteiligt unter anderem das in der Kl...


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