Gebrauchtwagen: Noch immer unterschätzt – Wertverlust schluckt jeden zweiten Euro

Autokauf

Für 13 900 Euro hatte der Kunde beim Autohändler einen zehn Jahre alten Chevrolet gekauft. Vorher war der Wagen 19 Monate lang stillgelegt. Deshalb schickte die Zulassungsstelle den Käufer wieder weg: Bevor das Auto zugelassen werde, müsse er ein Gutachten zum technischen Zustand vorlegen. Der Mann brachte den Gebrauchtwagen deshalb zum Händler zurück, dessen Werkstatt ein neues Gutachten erstellte.

In der Zwischenzeit überlegte es sich der Kunde anders und erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag: Ein Auto, das so lange herumstehe, sei schon aus diesem Grund mangelhaft, meinte er. Der Gebrauchtwagen sei gut in Schuss, konterte der Händler. Da der Käufer das Geschäft also ohne triftigen Grund platzen ließ, schulde er ihm Schadenersatz für Inspektion, Gutachter- und Rechtsanwaltskosten. Anders als die Vorinstanz entschied der Bundesgerichtshof den Streit zu Gunsten des Verkäufers. (Az: VIII ZR 34/08)

Was üblich ist, kann niemand sagen

Der...


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