3000 Euro Lohnkosten für 2008 steuerlich absetzbar

Handwerkerrechnungen

Wer in den nächsten Wochen seine Einkommensteuererklärung vorbereitet, der sollte die Handwerkerrechnungen nicht vergessen. Daran erinnert die ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein. Insgesamt 20 Prozent der Lohnkosten – maximal 3000 Euro – können für das zurückliegende Jahr 2008 steuerlich geltend gemacht werden. Damit beträgt die Steuerersparnis letztmalig bis zu 600 Euro.

Diese Summe kann direkt von der geschuldeten Steuersumme abgezogen werden. Wichtig dabei: Da nur der Lohnkostenanteil sowie eventuelle Maschinenmiet- und Anfahrtskosten steuerlich abzugsfähig sind, müssen diese auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Materialkosten werden nicht angerechnet.

Ab diesem Jahr verdoppelt sich die Summe: Für alle 2009 ausgestellten und bezahlten Handwerkerrechnungen können 20 Prozent der Lohnkosten von maximal 6000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Damit erhöht sich die Steuerersparnis auf 1200 Euro. Die Handwerkerrechn...


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