nd-aktuell.de / 13.05.2009 / Ratgeber / Seite 4

Sittenwidrig

Urteil

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat einen Stundenlohn von nur 5,20 Euro im Einzelhandel als sittenwidrigen Lohnwucher verworfen. Es bestehe »ein auffälliges Missverhältnis zwischen Lohnhöhe und Arbeitsleistung«. Damit bestätigte das LAG mehrere Urteile des Arbeitsgerichts Dortmund gegen den Textildiscounter KiK. (Az: 6 Sa 1284/08 und 1372/08)

Mit dem kargen Lohn sollte laut Arbeitsvertrag auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld und – »insoweit rechtswidrig«, wie das LAG feststellte – sogar die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abgegolten sein. Nach Berechnung des Gerichts entspricht dies einem Monatslohn von 640 Euro, der Tariflohn in Nordrhein-Westfalen liegt für Verkäuferinnen bei 1946 Euro. Eine solche Unterschreitung des Tariflohns um zwei Drittel sei sittenwidrig, urteilte das LAG. Revision zum Bundesarbeitsgericht hat das LAG nicht zugelassen. Dagegen kann KiK aber Beschwerde einlegen.

Arbeiter fliegt, weil er im Lager rauchte

u Schon 30 Jahre war der Lagerarbeiter in dem Lebensmittelbetrieb beschäftigt. Es galt bei Produktion und im Lager striktes Rauchverbot. Nichtsdestotrotz erwischte der Geschäftsführer den Lagerarbeiter beim Rauchen am Arbeitsplatz. Der Mann wurde abgemahnt. Einige Wochen später zündete er sich erneut im Lager eine Zigarette an. Daraufhin wurde sein Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt. Doch der Betriebsrat erreichte einen Kompromiss: Wegen der langen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers sollte der Chef die Kündigung zurückziehen, wenn sich der Lagerarbeiter innerhalb der Kündigungsfrist keinen weiteren Verstoß gegen die Betriebsordnung leistete. So geschah es. Das Arbeitsverhältnis wurde fortgesetzt, bis der Arbeitnehmer vier Monate später wieder rauchend im Lager angetroffen wurde. Das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen wies seine Kündigungsschutzklage zurück (Az: 4 Sa 590/08). Direkt neben dem Lager gebe es einen Aufenthaltsraum, in dem der Arbeiter hätte rauchen können. Wo die Waren gelagert werden, bestehe dagegen ebenso Rauchverbot wie in den Produktionsräumen. Wenn jemand Anweisungen derart hartnäckig ignoriere, sei trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit die Entlassung gerechtfertigt.