Jobben im Studium

Teil 7 – Wie lassen sich BAföG und Kindergeld retten?

Das Deutsche Studentenwerk warnt auf seiner Website unter dem Stichwort »Jobben« seit einigen Jahren fett gedruckt: »Achtung: Studienferne Erwerbstätigkeit in nicht nur geringem Umfang beeinträchtigt die Studiendauer!« Die rund anderthalb Millionen zum Jobben gezwungenen Studierenden bedanken sich herzlich für diesen fürsorglichen Hinweis, ohne den sie diese Gefahr sicher nie bemerkt hätten. Erwerbstätigkeit, und zwar auch studiennahe, birgt aber noch eine zweite Gefahr: nämlich Kürzungen beim BAföG und Wegfall des Kindergeldes!

Kürzungen beim BAföG wegen eigenen Einkommens finden statt, sobald dieses im Bezugszeitraum 255 Euro im Monatsdurchschnitt übersteigt. Da vom Bruttolohn oder -honorar zunächst 920 Euro jährliche Werbungskostenpauschale und vom Zwischenergebnis 21,5 % für Sozialabgaben abgezogen werden, kann man monatlich 401 Euro im Durchschnitt verdienen; die Einkommensgrenze wurde mit Stichtag 1.8.2008 so gewählt, dass 400-Eu...


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