Neubaulärm in Baulücken aus Kriegszeiten zählt nicht

Mietminderung

Baustellenlärm in unmittelbarer Nähe der Mietwohnung wird in der Rechtsprechung allgemein als Mangel an der Mietsache angesehen, der zur Mietminderung berechtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter Einfluss auf den Lärmverursacher hat.

Aber Vorsicht: Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin ist keine Mietminderung wegen Baulärms möglich, wenn schon bei Abschluss des Mietvertrages, sozusagen nebenan oder gegenüber, eine Baulücke existiert, die infolge des Kri...


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