Fahrgemeinschaften: Gemeinsame Fahrt – gemeinsame Haftung?

Versicherungen

Streik der Verkehrsbetriebe, Verspätungen der Bahn im Winter, steigende Benzinkosten – es gibt viele gute Gründe, dass sich immer mehr Arbeitnehmer für die Fahrt ins Büro zu Fahrgemeinschaften zusammenschließen. Dabei sparen sie nicht nur Kosten, sondern leisten auch einen Beitrag zum Umweltschutz.

Die Angst vor einer Haftung bei einem Autounfall verunsichert jedoch viele Fahrer. Dies ist aber in den meisten Fällen unbegründet. »Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt für Sach- und Personenschäden der Mitfahrer, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht«, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Bei Personenschäden auf dem Weg ins Büro springt außerdem die gesetzliche Unfallversicherung ein. Denn der Unfall einer Fahrgemeinschaft beim Weg zur Arbeit entspricht rechtlich einem Wege- beziehungsweise Arbeitsunfall.

Haftung beim Unfall: Passiert e...


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