Zusatzrente für Contergan-Geschädigte

Bundestag beschloss Hilfen für 25 Jahre

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Berlin (dpa/ND). Der Bundestag hat die finanziellen Hilfen für Contergan-Opfer noch einmal aufgestockt. Mit dem Gesetz, das das Parlament am Donnerstag mit breiter Mehrheit verabschiedete, erhalten die Betroffenen über einen Zeitraum von 25 Jahren eine jährliche Zusatzrente von bis zu 4000 Euro – gestaffelt nach der Schwere ihrer Behinderung.

Unabhängig davon bekommen die Geschädigten weiter ihre monatlichen Entschädigungsrenten. Diese waren erst im vergangenen Jahr bis zu einem Höchstsatz von 1090 Euro verdoppelt worden. Das Aachener Pharmaunternehmen Grünenthal, das Contergan 1957 auf den Markt gebracht hatte, stellte daraufhin zusätzlich 50 Millionen Euro für die Betroffenen zur Verfügung. Die gleiche Summe wird noch einmal aus Bundesmitteln bereitgestellt, womit an die Opfer 100 Millionen Euro zusätzlich ausgezahlt werden können.

Streit gab es allerdings bis zuletzt um den Auszahlungsmodus. Die LINKE und die Grünen hatten sich dafür ausgesprochen, die Betroffenen selbst entscheiden zu lassen, ob sie eine jährliche Rente beziehen oder das ihnen zustehende Geld auf einen Schlag erhalten wollen. Mit dieser Forderung konnten sie sich allerdings nicht durchsetzen.

Das Schlafmittel Contergan war in den 50er Jahren Schwangeren verordnet worden. Weltweit kamen dadurch rund 10 000 Kinder fehlgebildet auf die Welt, etwa die Hälfte davon in Deutschland.

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