Druck von links im Bundesrat

  • Paul Alexander
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Die umstrittene EU-Dienstleistungsrichtlinie soll auch im deutschen Gewerberecht durchgesetzt werden. Gewerbetreibende aus EU-Mitgliedstaaten sollen nur noch in Ausnahmefällen Erlaubnisse und Genehmigungen beibringen müssen, die für ihre deutschen Konkurrenten weiterhin Vorschrift bleiben. Konkret bedeutet dies, dass z.B. Gewerbetreibende aus anderen EU-Ländern keine Erlaubnisse zur Ausübung des Versteigerer-, Makler-, Bauträger- und Baubetreuergewerbes mehr vorlegen müssen. Ein klarer Fall von »Inländerdiskriminierung«, wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag schreibt. Für die Bundesregierung ist das kein Pr...


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